Änderung der steuerlichen Bewertung von bebauten Grundstücken, sollten Sie Ihre Immobilie noch vor dem 01.01.2023 übertragen?

Mit dem Jahressteuergesetzentwurf 2022 der Bundesregierung (JStG 2022, Drucksache 20/3870) erfolgt eine Änderung der steuerlichen Bewertung von Immobilien.  Durch die Verschärfung der Wertermittlung dürften insbesondere 1- und 2-Familienhäuser einen erheblichen höheren Wert haben, da die Wertermittlung an die ImmoWertV 2021 beziehungsweise an die aktuellen Marktverhältnisse angepasst wird.  

Warum werden die Immobilienwerte höher sein?

Weiterlesen