Warenhandel innerhalb der EU – B2B und B2C

Lieferungen an Unternehmen innerhalb der EU sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Ware muss in einen anderen EU-Mitgliedstaat transportiert werden.
  • Der Empfänger muss ein Unternehmer sein.
  • Der Kunde kauft die Ware für geschäftliche Zwecke.
  • Die Besteuerung der Lieferung erfolgt in einem anderen EU-Staat.

Für eine korrekte Rechnungsstellung sind folgende Punkte zu beachten:

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Bargeldobergrenze zur Prävention von Geldwäsche: Neuregelungen absehbar

Im Dezember 2023 wurde die Diskussion um die sogenannte Bargeldobergrenze innerhalb der EU intensiviert, als die Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedsstaaten sich für eine Begrenzung auf 10.000 Euro aussprachen. Im Januar 2024 haben das EU-Parlament und der EU-Rat schließlich eine Einigung erzielt, die eine Obergrenze für Barzahlungen, einschließlich Kryptowährungen, vorsieht.

Deutschland enthielt sich zunächst bei der Abstimmung, und trotz der Zustimmung seitens EU gibt es in der Bundesrepublik immer noch kontroverse Ansichten zu dieser Regelung, insbesondere unter Expertinnen und Politikerinnen.

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