Solo-Selbständige müssen Corona-Soforthilfen nicht zurückzahlen

Solo-Selbständige müssen Corona-Hilfen nicht an das Land NRW zurückzahlen. Das hat am Dienstag das Verwaltungsgericht Düsseldorf in drei Leitverfahren entschieden.

Das Gericht nannte als Grund  die missverständlichen Bewilligungsbescheide aus dem Frühjahr 2020.Die Formulierungen müssten klar und für Normalbürgern verständlich sein. Dieses sei in den Bewilligungsbescheiden aber nicht der D  nicht der Fall gewesen, so die Richter.

Missverständliche Bewilligungsbescheide

Laut Gericht ist auch davon ausgehen, dass sie die komplette Soforthilfe von 9.000 Euro nicht zurückgezahlt werden muss, wenn der Umsatzausfall höher als die Summe ist.

Das Land verwies auf die eigenen Internetseiten und darauf, dass über 400.000 Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer klaglos die zu viel erhaltenen Gelder zurückgezahlt hätten.

Ein kleiner Wermutstropfen, nur diejenigen müssen die Hilfe nicht zurückzahlen, die gegen den Schlussbescheid Einspruch eingelegt haben. Laut Verwaltungsgericht  Düsseldorf seien etwa 500 Klageverfahren rund um das  Thema Soforthilfen anhängig.