Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Unternehmen stehen vor neuen Anforderungen

Seit dem Jahr 2023 sind Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten gesetzlich verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Die Anwendung dieser Regelung wurde am 03.07.2023 auf Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten ausgeweitet und betrifft ab dem 18.12.2023 nun auch Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten.

Das Ziel dieses Gesetzes ist der verbesserte Schutz von Whistleblowern, also Personen, die auf Missstände in Unternehmen hinweisen. Um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, sind Unternehmen nun aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, sofern sie noch kein internes Hinweisgebersystem implementiert haben.

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Eine Tax Compliance (IKS) bringt Erleichterungen bei der Betriebsprüfung

Seit dem Jahr 2018 fragen Betriebsprüfer vermehrt nach dem Vorhandensein eines Tax Compliance Management Systems (TAX CMS) in den geprüften Unternehmen. Die bayerische Finanzverwaltung setzt seit 2021 in Betriebsprüfungen teilweise einen Fragebogen ein, um neben dem Umfang eines vorhandenen Tax CMS auch dessen Reife, Angemessenheit, Wirksamkeit und das Vorhandensein von Prüfungsvermerken sowie deren Art zu erfragen.

Erprobung alternativer Prüfungsmethoden (Art. 97 § 38 EGAO):

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