Eine Tax Compliance (IKS) bringt Erleichterungen bei der Betriebsprüfung

Seit dem Jahr 2018 fragen Betriebsprüfer vermehrt nach dem Vorhandensein eines Tax Compliance Management Systems (TAX CMS) in den geprüften Unternehmen. Die bayerische Finanzverwaltung setzt seit 2021 in Betriebsprüfungen teilweise einen Fragebogen ein, um neben dem Umfang eines vorhandenen Tax CMS auch dessen Reife, Angemessenheit, Wirksamkeit und das Vorhandensein von Prüfungsvermerken sowie deren Art zu erfragen.

Erprobung alternativer Prüfungsmethoden (Art. 97 § 38 EGAO):

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