Corona-Lockdown, welche Hilfen gibt es jetzt für Unternehmen?

Bisher wurden von der Bundesregierung 126 Milliarden Euro an Hilfeleistungen während der Corona-Krise ausbezahlt. Auch weiterhin wird die Bundesregierung   Soloselbständige und Unternehmer finanziell unterstützen. Die stark steigenden Infektionszahlen haben erheblichen Einfluss auf die Wirtschaft. Daher werden auch weiterhin die Betriebe unterstützt.

Voraussetzung für einen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus ist ein coronabedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Mit der Verlängerung der Corona-Hilfen gibt es eine Verlängerung der Fristen für die Antragstellung bei der Überbrückungshilfe III Plus und für die Schlussabrechnung. Die genauen Termine wurden noch nicht veröffentlicht.

Bei der Überbrückungshilfe IV gelten die bekannten Zugangsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe III Plus. Unternehmen müssen weiterhin einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen und
bekommen umfassend ihre Betriebskosten erstattet. 

Auf Empfehlung des Bundesrechnungshofes erhalten Unternehmen in der Überbrückungshilfe IV bei Umsatzausfällen ab 70 % bis zu 90 % der Fixkosten erstattet.

Soloselbständige und Freiberufler können einen Antrag auf „Neustarthilfe für Soloselbständige“ stellen. Dazu zählen auch kurzfristig Beschäftigte aus Kunst und Kultur. Auch die Neustarthilfe für Selbständige geht bis Ende März 2022. Soloselbständige können hier weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten; insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.

Um die kulturelle Infrastruktur zu erhalten und die Notlage abzufedern, hat die
Beauftragte der Bundesregierung für den Neustart von Kultur und Medien das Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR aufgelegt. Dafür stehen zwei Milliarden Euro an Fördermitteln zur Verfügung.

Bereits jetzt können Aussteller*innen auf Weihnachtsmärkten die Überbrückungshilfe III Plus beantragen. Im Rahmen der Ü-Hilfe 3 Plus ist besonders die Abschreibung auf verderbliche Ware und Saisonware relevant.

Der Zugang zum Eigenkapitalzuschuss wird für Betreiber*innen von Weihnachtsmärkten erleichtert. Mussten bisher 50 % Umsatzrückgang für zwei Monate nachgewiesen werden, reicht hier nun ein Monat aus. Der Bund entwickelt darüber hinaus gemeinsam mit den Ländern weitere Maßnahmen zur Unterstützung der von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Advents- und Weihnachtsmärkte, die dann durch die Länder administriert werden.

Mit Kurzarbeitergeld können Unternehmer*innen Entgeltausfälle, die durch die Corona-Krise entstanden sind, in Teilen ausgleichen. Mitarbeiter*innen können die Leistung maximal 12 Monate lang beziehen und erhalten 60 % des ausgefallenen Nettolohns über die Arbeitsagentur. Mitarbeiter*innen, die mindestens 1 Kind haben, erhalten 67 % des ausgefallenen Nettolohns.

Voraussetzung: Mehr als 10 % Entgeltausfall für mindestens 10 % der beschäftigten Arbeitnehmer*innen. Die Beantragung des Kurzarbeitergeldes erfolgt durch den/die Arbeitgeber*in bei der Bundesagentur für Arbeit. Das  Kurzarbeitergeld wurde bis zum 31. März 2022 verlängert.

Die Bundesregierung hat mit dem Corona-Steuerhilfegesetz  die Grundlage für steuerliche Erleichterungen geschaffen. 

Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten bleibt von
19 % auf 7 % gesenkt; dies soll die Gastronomie in der Zeit der Wiedereröffnung unterstützen und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen mildern. Die Regelung ist befristet bis zum 31. Dezember 2022.

Ferner wird der steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 nochmals erweitert auf 10 Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung .

Wer bis zum 31. Dezember 2021 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt, erhält erleichterten Zugang zur Grundsicherung  (SGB2 oder ALG II).

Für alle Neuanträge gilt ein vereinfachtes Verfahren bei der Vermögensprüfung für sechs Monate. Dazu reicht eine Eigenerklärung der jeweiligen Antragsteller*in, nicht über erhebliche Vermögenswerte zu verfügen.

Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen Kredite von der KfW beantragen.

Der  KfW-Schnellkredit 2020  wird zu 100 % durch eine Garantie des Bundes abgesichert. Das erhöht die Chance einer Kreditzusage. Nachfolgend die Voraussetzungen:

  • Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
  • Für alle Unternehmen, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
  • 100 % Risikoübernahme durch die KfW
  • Die KfW verlangt von der Hausbank keine Risikoprüfung
  • Max. Kreditbetrag: Bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 pro Unternehmensgruppe
  • Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
  • Voraussetzung ist, dass im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt wurde

Den ERP-Gründerkredit können Unternehmen, welche  mindestens 3 Jahre am Markt aktiv sind bzw. 2 Jahresabschlüsse vorweisen für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) kleinere oder auch große Kreditbeträge bis zu 100 Mio. Euro beantragen.  Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf:

  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
  • 50 % der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe bei Krediten über 25 Mio. Euro.

Hierbei übernimmt die KfW einen Teil des Risikos der Bank. Dies erhöht die Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.

  • Für große Unternehmen bis zu 80 % Risikoübernahme
  • Für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 % Risikoübernahme

Anträge können weiterhin über prüfende Dritte gestellt werden, weitere Fragen beantworten Steuerberater.

Wirtschaftsexperten*innen rechnen in 2022 mit deutlich mehr Unternehmenskonkursen. Dieses wird besonders kleine Unternehmen treffen, welche bereits vor Corona nicht mehr überlebensfähig waren. Mit den Überbrückungshilfen, dem Kurzarbeitergeld sowie der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht  konnten Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten die Insolvenz hinausschieben. Im zweiten Halbjahr 2022 wird ein deutliches Plus bei insolventen Unternehmen erwartet. Es drohen bis zu 25.000 Insolvenzen.