Ab sofort können Unternehmen die neue Überbrückungshilfe IV beantragen. Die Corona-Hilfe wird für den Förderzeitraum Januar 2022bis März 2022 an Firmen gezahlt, welche coronabedingt Umsatzeinbrüche von mindestens 30 % haben.
Im Wesentlichen bleiben die bewährten Bedingungen aus der Überbrückungshilfe III und III Plus.
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