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Bedingungen für Anträge auf Corona Novemberhilfe 75% stehen

10 Milliarden Euro  umfassen die November Hilfen der Bundesregierung. Beantragen können alle, welchen durch die Corona-Maßnahmen das Geschäft untersagt ist. Darunter fallen Unternehmen, Betriebe, Vereine und Einrichtungen

Auch Selbstständige, die beispielsweise Restaurants, Bars oder Fitnessstudios betreiben, sind antragsberechtigt. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums sollen auch Unternehmen profitieren, die indirekt von den Schließungen betroffen sind.

Betriebe bis zu 50 Beschäftigten sollen 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019 erstattet bekommen. Bei Unternehmen, die nach November 2019 gegründet wurden, gelten die Umsätze von Oktober 2020 als Maßstab. Soloselbstständige können auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen.

Die Einnahmen aus dem Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten während der Schließungen werden von der Anrechnung ausgenommen.

Die Anträge für Überbrückungshilfen können bis Ende Dezember über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt  online gestellt werden