FÜR EMPFÄNGER VON CORONA-ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN

Wichtiger Hinweis zum Umgang mit Forderungen der Bezirksregierungen zur Anpassung der Schlussabrechnung – Handlungsempfehlung aus rechtlicher Sicht

In den letzten Wochen mehren sich bei uns die Fälle, in denen Empfänger von Corona-Überbrückungshilfen (insbesondere Überbrückungshilfe III Plus) von ihrer zuständigen Bezirksregierung (BezReg) angeschrieben werden. In diesen Schreiben werden Sie aufgefordert, innerhalb einer sehr kurzen Frist (häufig 14-20 Tagen) einer von der Behörde vorgenommenen Neuberechnung und Kürzung Ihrer Förderung schriftlich zuzustimmen. Alternativ wird die Einreichung abweichender Nachweise gefordert, verbunden mit dem Hinweis, dass andernfalls der Antrag nicht bewilligt werden könne.

Im Folgenden erläutern wir Ihnen die rechtliche Einordnung dieser Situation und eine strategische Empfehlung, wie Sie sich verhalten sollten, um Ihre Rechte zu wahren.

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