Werbungskosten sind ein echter Geheimtipp für alle, die bei der Steuererklärung sparen möchten. Darunter versteht man alle Aufwendungen, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses anfallen und für die Berufsausübung notwendig sind. Das Finanzamt erkennt dafür automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro an – doch wer seine tatsächlichen Ausgaben genau erfasst, kann oft deutlich mehr absetzen und bares Geld sparen.
Was zählt alles zu den Werbungskosten?
Die Liste der anerkannten Werbungskosten ist lang. Zu den häufigsten zählen:
- Arbeitsmittel und Büromaterial: Dazu gehören beispielsweise Werkzeuge, Laptops, Fachliteratur, Schreibwaren oder Arbeitstaschen.
- Arbeitszimmer oder Homeoffice: Wer zu Hause arbeitet, kann anteilige Miet- und Nebenkosten ansetzen – vorausgesetzt, das Arbeitszimmer ist ausschließlich beruflich genutzt.
- Berufskleidung: Spezielle Kleidung wie Schutzanzüge, Arztkittel oder Uniformen, die ausschließlich im Beruf getragen werden, zählen ebenfalls.
- Brille: Eine Brille kann abgesetzt werden, wenn sie speziell für die Arbeit benötigt wird, z.B. eine Bildschirmarbeitsplatzbrille.
- Entfernungspauschale: Für den Weg zur Arbeit können pauschal 0,30 Euro pro Kilometer (einfache Strecke) angesetzt werden – ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 Euro.
- Telefonkosten: Wer private Geräte auch beruflich nutzt, kann anteilig die Kosten für Telefon und Internet absetzen.
- Fachliteratur: Berufsspezifische Bücher, Zeitschriften oder Online-Abos werden ebenfalls anerkannt.
- Seminarkosten und Weiterbildungen: Lehrgänge, Fortbildungen und Seminare, die im Zusammenhang mit dem Beruf stehen, sind absetzbar.
- Versicherungsbeiträge: Dazu zählen beispielsweise Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung.
Wie überschreite ich die Pauschale?
Viele Arbeitnehmer schöpfen ihr Steuerpotenzial nicht voll aus. Bereits mit wenigen Positionen lässt sich die Pauschale überschreiten. Ein Beispiel: Wer regelmäßig pendelt, kann allein über die Entfernungspauschale schnell über 1.230 Euro kommen. Auch teurere Arbeitsmittel oder eine Homeoffice-Pauschale summieren sich rasch.
Unser Tipp: Quittungen und Belege sorgfältig sammeln und sämtliche beruflichen Ausgaben dokumentieren. So lässt sich die Steuerlast gezielt senken – und am Ende bleibt mehr Netto vom Brutto.
Fazit
Werbungskosten sind beruflich bedingte Ausgaben, die Arbeitnehmer von der Steuer absetzen können. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch eine Pauschale von 1.230 Euro – höhere tatsächliche Kosten können aber zusätzlich geltend gemacht werden. Zu den wichtigsten Werbungskosten zählen Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Homeoffice, Berufskleidung, Telefonkosten und Weiterbildung. Wer Belege sammelt und seine Ausgaben genau auflistet, kann seine Steuerlast deutlich senken und am Jahresende bares Geld sparen.