BFH-Urteil bestätigt kürzere Restnutzungsdauer bei AfA und klärt Bedeutung von Nießbrauchsrecht

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 23. Januar 2024 (Az. IX R 14/23) zwei wesentliche Streitpunkte im Bereich der Gebäudeabschreibung (AfA) und des Nießbrauchsrechts geklärt. Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Frage, ob eine verkürzte Restnutzungsdauer für Gebäude geltend gemacht werden kann und ob der Wert eines Nießbrauchsrechts zu den Anschaffungskosten zählt, die die Bemessungsgrundlage für die AfA erhöhen.

**Streitgegenstand und Ausgangslage**

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