Zuschuss zur Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen

Bauherren und Käufer von selbst genutztem Wohneigentum  sollen ab 2023 von der Grunderwerbsteuer entlastet werden.

Nordrhein-Westfalen, das Bevölkerungsreichste Bundesland hat für die Übergangszeit ein Förderprogramm verabschiedet, welches sicherstellen soll, dass Privatleute bei einem Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum entlastet werden.

Im Rahmen des Förderprogramms der NRW Bank unter der Programmbezeichnung NRW-Zuschuss Wohneigentum kann die Förderung beantragt werden. Die Förderung beträgt 2% bezogen auf die ersten 500.000,00 € eines Kaufpreises für eine Immobilie (Haus/Wohnung) oder ein Grundstück.

Voraussetzungen sind:

  • Das Eigentum wird selbst genutzt.
  • Nach Fertigstellung soll das Eigentum selbst genutzt werden.
  • Der Kaufvertrag wurde in 2022 notariell beglaubigt.

Wichtig, die Anträge müssen noch im Jahr 2022 gestellt werden, ansonsten geht diese Möglichkeit verloren.

Es gibt Sondersituationen, bei denen ebenfalls eine solche Förderung genutzt werden kann. Als Beispiel dann, wenn eine Mehrzahl von Käufern den Antrag stellt, hier muss ausschließlich ein Antragssteller anschließend die gemeinsam erworbene Immobilie bewohnen. Als Nachweis dient hier die Meldebescheinigung als Erstwohnsitz. Sollte erst ein späterer Bezug möglich sein, sollte eine nachträgliche Einreichung innerhalb einer Frist von drei Jahren ausreichen.

Der Zuschuss beträgt maximal 10.000,00 €, eine Antragsstellung ist nur online möglich. Erforderliche Daten im Rahmen der Beantragung sind Lage der Immobilie/Ort, Bankverbindung, Steuer-ID, Personalausweis in digitaler Form, die notarielle Urkunde betreffend dem Kauf der Immobilie oder des Grundstücks, Grunderwerbsteuerbescheid, Zahlungsnachweis zur Grunderwerbsteuer und spätestens nach Ablauf von drei Jahren die Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz.