Der neue Steuer-Erlass für Kryptowährungen – Endlich Klarheit für Anleger?
Die steuerliche Grauzone ist vorbei
Seit dem 6. März 2025 herrscht in Deutschland mehr Steuerklarheit für Bitcoin, Ether & Co. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sein Schreiben zur Besteuerung von Kryptowerten grundlegend überarbeitet und das Vorgängerschreiben von 2022 ersetzt. Für Privatanleger und Profis bringt der neue Erlass lang ersehnte Antworten, aber auch neue Pflichten. Dieser Artikel gibt einen ersten Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
1. Neue Terminologie: Aus „virtuellen Währungen“ werden „Kryptowerte“
Ein erster, symbolträchtiger Wandel: Das Finanzministerium spricht nicht mehr von „virtuellen Währungen und sonstigen Token“, sondern durchgängig von „Kryptowerte“. Diese Begriffsanpassung orientiert sich an der aufsichtsrechtlichen Terminologie (z.B. der EU-MiCA-Verordnung) und unterstreicht, dass nicht nur reine Zahlungstoken wie Bitcoin, sondern auch Utility- oder Security-Token vom Anwendungsbereich erfasst sind. Eine wichtige Ausnahme gibt es jedoch: Non-Fungible Tokens (NFTs) und Liquidity Mining werden ausdrücklich (noch) nicht behandelt – hier herrscht weiterhin Rechtsunsicherheit.
2. Die Kernregel für Privatanleger bleibt – mit einer wichtigen Klarstellung
Die grundlegende Besteuerungslogik bleibt unverändert: Kryptowerte sind Wirtschaftsgüter. Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf im Privatvermögen sind nur dann steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt. Halten Sie Ihre Coins länger als ein Jahr, ist der Verkaufserlös steuerfrei.
Die vielleicht wichtigste Klarstellung des neuen Schreibens betrifft die Haltedauer: Selbst wenn Sie Ihre Kryptowerte zwischenzeitlich nutzen, um Erträge zu erzielen (z.B. durch Staking oder Lending), wird die Spekulationsfrist nicht von einem auf zehn Jahre verlängert. Diese Regelung, die eigentlich für Grundstücke gilt, findet auf typische Kryptowährungen keine Anwendung. Das ist eine enorme Planungssicherheit für langfristig orientierte Anleger („HODLer“).
3. Tausch = Verkauf: Eine oft übersehene Steuerfalle
Viele Anleger unterschätzen, dass auch ein reiner Tausch von Kryptowerten steuerlich relevant ist. Tauschen Sie z.B. Bitcoin gegen Ether, gilt dies steuerlich als Veräußerung Ihrer Bitcoin und gleichzeitige Anschaffung der Ether. Liegt dieser Tausch innerhalb der einjährigen Haltefrist, ist der dabei realisierte Gewinn (Differenz zwischen dem Marktwert der neuen Coins und den Anschaffungskosten der alten Coins) sofort steuerpflichtig.
Fazit: Mehr Klarheit, mehr Pflichten
Das neue BMF-Schreiben schafft dringend benötigte Rechtssicherheit in zentralen Fragen wie der Haltedauer. Es bestätigt Deutschland als standortfreundlich für langfristige Krypto-Investments. Der Fokus des Erlasses liegt jedoch klar auf verschärften Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten, die wir in einem der folgenden Artikel detailliert beleuchten werden. Für Anleger heißt es jetzt: Transaktionen lückenlos dokumentieren, um nicht in eine kostspielige Schätzung durch das Finanzamt zu geraten.