Der Investitionsbooster kann Investitionen steuerlich deutlich attraktiver machen
Investitionen in Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge oder moderne IT belasten zunächst die Liquidität eines Unternehmens. Steuerlich wirken sich die Anschaffungskosten dagegen regelmäßig nicht sofort vollständig aus, sondern werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts verteilt.
Genau an diesem Punkt setzt die degressive Abschreibung (AfA) an. Sie ermöglicht Unternehmen, einen größeren Teil der Investitionskosten bereits in den ersten Jahren steuerlich geltend zu machen. Dadurch sinkt der steuerpflichtige Gewinn zunächst stärker als bei einer linearen Abschreibung – und damit grundsätzlich auch die aktuelle Steuerbelastung.
Mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm wurde diese Möglichkeit nochmals deutlich ausgeweitet. Für bestimmte Investitionen steht derzeit eine degressive AfA von bis zu 30 Prozent zur Verfügung. Damit kann die Abschreibung gerade für Unternehmen mit anstehenden Investitionen zu einem wichtigen Instrument der Liquiditäts- und Steuerplanung werden.
Was bedeutet degressive Abschreibung?
Bei der klassischen linearen Abschreibung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts grundsätzlich gleichmäßig auf dessen Nutzungsdauer verteilt.
Bei der degressiven Abschreibung funktioniert dies anders: Die Abschreibung wird mit einem festen Prozentsatz auf den jeweiligen Restbuchwert des Wirtschaftsguts vorgenommen. Dadurch entstehen zu Beginn höhere und im weiteren Verlauf zunehmend niedrigere Abschreibungsbeträge.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden, kann anstelle der linearen AfA die degressive Abschreibung gewählt werden. Der Abschreibungssatz darf höchstens das Dreifache des linearen AfA-Satzes, maximal jedoch 30 Prozent, betragen. (Bundesministerium der Finanzen)
Damit hat der Gesetzgeber einen erheblichen Investitionsanreiz geschaffen. Die Bundesregierung bezeichnet die Regelung entsprechend als „Investitionsbooster“. Ziel ist insbesondere, Investitionen schneller steuerlich wirksam werden zu lassen und deren Refinanzierung zu erleichtern. (Bundesministerium der Finanzen)
Beispiel: Maschine für 100.000 Euro
Ein Unternehmen investiert in eine neue Maschine mit Anschaffungskosten von 100.000 Euro. Unterstellt wird, dass aufgrund der Nutzungsdauer der maximale degressive AfA-Satz von 30 Prozent zulässig ist.
Bei der degressiven Abschreibung ergibt sich – bei vereinfachter Betrachtung eines vollen ersten Abschreibungsjahres – folgende Entwicklung:
| Jahr | Restwert zu Jahresbeginn | AfA 30 % | Restwert |
| 1 | 100.000 € | 30.000 € | 70.000 € |
| 2 | 70.000 € | 21.000 € | 49.000 € |
| 3 | 49.000 € | 14.700 € | 34.300 € |
Bereits innerhalb der ersten drei Jahre könnten damit 65.700 Euro der Investitionskosten steuerlich berücksichtigt werden.
Der entscheidende Effekt liegt auf der Hand: Ein erheblicher Teil der Abschreibung wird zeitlich nach vorne verlagert. Das kann insbesondere in wirtschaftlich erfolgreichen Jahren interessant sein, in denen hohe steuerpflichtige Gewinne anfallen.
Wichtig ist allerdings: Die degressive AfA schafft grundsätzlich keinen zusätzlichen Abschreibungsbetrag über die gesamten Anschaffungs- oder Herstellungskosten hinaus. Sie verändert in erster Linie den Zeitpunkt, zu dem die Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden.
Es handelt sich damit vor allem um einen Liquiditäts- und Steuerstundungseffekt – und genau dieser kann für Unternehmen wirtschaftlich sehr wertvoll sein.
Warum höhere Anfangsabschreibungen die Liquidität verbessern
Eine höhere Abschreibung reduziert zunächst den steuerpflichtigen Gewinn. Bei entsprechend positiver Ertragslage kann dadurch die aktuelle Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuerbelastung und regelmäßig auch die Gewerbesteuerbelastung geringer ausfallen.
Die eingesparte Liquidität verbleibt zunächst im Unternehmen und kann beispielsweise für weitere Investitionen, Tilgungen, Betriebsmittel oder zur Stärkung der finanziellen Reserven eingesetzt werden.
Gerade bei größeren Investitionsprogrammen kann dieser zeitliche Effekt erheblich sein.
Der Gesetzgeber verfolgt genau dieses Ziel: Die verbesserten Abschreibungsbedingungen sollen Unternehmen insbesondere unmittelbar nach einer Investition entlasten und die Refinanzierung beschleunigen. (Bundesministerium der Finanzen)
Für welche Investitionen kommt die Regelung infrage?
Die aktuelle degressive AfA betrifft bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Hierzu können beispielsweise gehören:
- Maschinen und Produktionsanlagen,
- technische Geräte,
- Werkzeuge,
- Betriebs- und Geschäftsausstattung,
- Computer und andere IT-Hardware sowie
- bestimmte betriebliche Fahrzeuge.
Die Bundesregierung nennt ausdrücklich unter anderem Maschinen, technische Geräte, Werkzeuge, Büroausstattung und IT-Hardware als typische Ausrüstungsinvestitionen. (Bundesregierung)
Nicht jede betriebliche Investition fällt jedoch automatisch unter diese Regelung. Insbesondere bei Immobilien beziehungsweise Gebäuden gelten andere Abschreibungsvorschriften.
Der richtige Investitionszeitpunkt kann entscheidend sein
Für Unternehmen, die ohnehin Investitionen planen, sollte deshalb nicht nur die Frage „Was investieren wir?“, sondern auch „Wann investieren wir?“ Teil der steuerlichen Planung sein.
Die derzeit besonders attraktive Regelung ist zeitlich begrenzt: Begünstigt sind entsprechende Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden. (Bundesministerium der Finanzen)
Damit bleibt für Investitionen in den Jahren 2026 und 2027 ein interessantes steuerliches Gestaltungsfenster.
Allerdings sollte eine Investition niemals allein aufgrund einer steuerlichen Abschreibungsmöglichkeit vorgenommen werden. Eine wirtschaftlich schlechte Investition wird durch eine höhere Abschreibung nicht zu einer guten Investition. Entscheidend bleiben Rentabilität, Finanzierung, tatsächlicher betrieblicher Bedarf und die erwartete Entwicklung des Unternehmens.
Degressive oder lineare AfA – was ist günstiger?
Auch die degressive Abschreibung ist nicht automatisch in jedem Fall die beste Lösung.
Entscheidend sind unter anderem:
Gewinnsituation:
Erwartet das Unternehmen aktuell hohe Gewinne, können hohe Anfangsabschreibungen besonders interessant sein.
Zukünftige Ergebnisentwicklung:
Werden dagegen in späteren Jahren deutlich höhere Gewinne erwartet, kann eine andere zeitliche Verteilung steuerlich sinnvoller sein.
Liquiditätsbedarf:
Unternehmen mit größeren Investitionsprogrammen können besonders von einer frühzeitigen steuerlichen Entlastung profitieren.
Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts:
Da der maximale degressive AfA-Satz auf das Dreifache des linearen Satzes begrenzt ist, sind Nutzungsdauer und konkreter AfA-Satz vorab zu prüfen.
Weitere steuerliche Fördermöglichkeiten:
Je nach Unternehmen und Investition können zusätzlich andere Instrumente relevant sein. Deshalb sollte die Abschreibung nicht isoliert betrachtet, sondern in die gesamte Investitions- und Steuerplanung eingebunden werden.
Fazit: Abschreibung als Bestandteil der Investitionsplanung nutzen
Die degressive Abschreibung ist weit mehr als eine technische Frage der Buchhaltung. Richtig eingesetzt, kann sie zu einem wichtigen Bestandteil der betrieblichen Finanzierungs- und Liquiditätsplanung werden.
Mit einem möglichen Abschreibungssatz von bis zu 30 Prozent bietet der Gesetzgeber für Investitionen bis Ende 2027 derzeit besonders attraktive Rahmenbedingungen. Unternehmen können einen größeren Teil ihrer Investitionskosten frühzeitig steuerlich geltend machen und dadurch Liquidität im Unternehmen halten.
Wer in den kommenden Monaten größere Investitionen in Maschinen, Fahrzeuge, technische Ausstattung oder IT plant, sollte daher vor der Investitionsentscheidung prüfen, welche Abschreibungsmethode im konkreten Fall wirtschaftlich und steuerlich sinnvoll ist.
Denn die entscheidende Frage lautet nicht nur, wie viel investiert wird – sondern auch, wann und mit welcher steuerlichen Strategie.