Die Coronavirus-Pandemie ist eine Belastung für das Wirtschaftsleben. Die Bundesregierung will die Folgen für Unternehmen abmildern. Darum wird das Gesetz zur Insolvenzaussetzung bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden. Der Bundesrat hat die nachstehende Gesetzesänderung gebilligt.
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