Gerade bei den bargeldintensiven Kleinbetrieben (Gastronomie, sonstige Klein-Händler, Handwerker) ist die formelle Fehlerhaftigkeit der Kassenführung der Klassiker und führt in praktisch jedem Betriebsprüfungsfall zu Problemen und Schätzungen von Besteuerungsgrundlagen.
Bei dem nachfolgendem Urteil des Finanzgerichtes Münster geht es prinzipiell nicht mehr um das „ob“ der Zuschätzung, sondern nur noch um die Höhe der Zuschätzung / der Mehrsteuern.
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