Zu den grundlegenden Pflichten von Kaufleuten und Handelsgesellschaften gehört die Erstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss zeigt die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage eines Unternehmens auf und ist für Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner, Gläubigerinnen und Gläubiger eine Quelle, um sich einen Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens zu verschaffen.
Neben der Erstellung des Jahresabschlusses sind Kapitalgesellschaften auch zur Veröffentlichung oder Hinterlegung verpflichtet. Bisher waren die Bilanzen beim Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Für die Geschäftsjahre nach dem 31. Dezember 2021 sind die Unterlagen der beim Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zu übermitteln.
Welche Gesellschaften sind zur Veröffentlichung verpflichtet? Hier einmal die wichtigsten Fakten
Weiterlesen