Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 4 AO: Steuerliches Risiko erkennen und rechtssicher handeln

Die korrekte und vollständige Erklärung steuerlicher Sachverhalte gehört zu den Grundpflichten eines jeden Steuerpflichtigen. Fehler in Steuererklärungen lassen sich jedoch nicht immer vermeiden – sei es durch Unachtsamkeit, neue rechtliche Bewertungen oder nachträglich bekannt gewordene Tatsachen. In solchen Fällen tritt der § 153 Abgabenordnung (AO) in den Vordergrund.

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Umsatzsteuerkarussell und Reihengeschäfte im innergemeinschaftlichen Handel

Die Thematik des Umsatzsteuerkarussells und insbesondere der Reihengeschäfte im innergemeinschaftlichen Handel stehen im Fokus regulatorischer Bemühungen, um die Integrität des europäischen Steuersystems zu schützen. Reihengeschäfte, bei denen Waren nacheinander durch mehrere EU-Mitgliedstaaten transportiert werden, sind integraler Bestandteil des grenzüberschreitenden Handels. Doch um den Missbrauch von Umsatzsteuerbefreiungen zu verhindern, wurden klare Kriterien für die Steuerbefreiung etabliert.

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Steuerfalle veraltete Registrierkassensysteme

Gerade bei den bargeldintensiven Kleinbetrieben (Gastronomie, sonstige Klein-Händler, Handwerker) ist die formelle Fehlerhaftigkeit der Kassenführung der Klassiker und führt in praktisch jedem Betriebsprüfungsfall zu Problemen und Schätzungen von Besteuerungsgrundlagen.

Bei dem nachfolgendem  Urteil des Finanzgerichtes Münster geht es prinzipiell nicht mehr um das „ob“ der Zuschätzung, sondern nur noch um die Höhe der Zuschätzung / der Mehrsteuern.

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