Effektivität des Rechtsschutzes gegen Grundsteuerwertbescheide

Die Finanzgerichte gewähren umfassenden Rechtsschutz gegen Grundsteuerwertbescheide, die zum 1. Januar 2022 erlassen wurden. Dabei steht der Finanzrechtsweg für alle relevanten Rechtsfragen offen, einschließlich der Einwände gegen die bewertungsrelevanten Bodenrichtwerte, ohne dass eine Klage vor den Verwaltungsgerichten erforderlich wäre.

Die Bewertungsregeln gemäß §§ 218 ff. des Bewertungsgesetzes (BewG) sind verfassungskonform auszulegen, um Steuerpflichtigen die Möglichkeit zu geben, einen niedrigeren Grundstückswert nachzuweisen, der unter dem typisierten Grundsteuerwert liegt.

Ein zwingendes Wertgutachten ist nicht erforderlich, um einen niedrigeren Grundstückswert nachzuweisen.

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Arbeitsverträge künftig auch via E Mail

Die Bundesregierung hat sich am 21. März 2024 darauf geeinigt, dass Arbeitsverträge künftig nicht mehr ausschließlich in schriftlicher Form, sondern auch in textlicher Form abgeschlossen werden können. Dies bedeutet, dass Arbeitsverträge bald digital übermittelt und vereinbart werden können, beispielsweise durch den Austausch von E-Mails oder anderen elektronischen Kommunikationsmitteln. Eine eigenhändige Unterschrift auf Papier, wie sie gemäß § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bisher erforderlich war, ist dann nicht mehr zwingend notwendig.

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Dienstwagen und Parkplatzmiete: Finanzgericht Köln entscheidet zugunsten von Arbeitgebern

Das Finanzgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass Zahlungen von Arbeitnehmern an ihre Arbeitgeber für die Anmietung von Parkplätzen den geldwerten Vorteil der Dienstwagennutzung mindern. Die Entscheidung erging in einem konkreten Fall, in dem eine Arbeitgeberin ihren Beschäftigten die Möglichkeit bot, in der Nähe ihres Arbeitsplatzes einen Parkplatz für monatlich 30 Euro anzumieten. Einigen Mitarbeitern standen zudem Firmenwagen für private Zwecke zur Verfügung.

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Die Zukunft der Geschäftsabwicklung: Deutschland führt verbindliche Nutzung von E-Rechnungen ein

In einer Ära, die von der Digitalisierung geprägt ist, verändern sich grundlegende Geschäftsprozesse rasant. Ein Schlüsselelement dieser Transformation ist die Einführung elektronischer Rechnungen, die nicht nur Effizienzsteigerungen versprechen, sondern auch nachhaltige Vorteile für Unternehmen und die Umwelt bieten. Deutschland plant, im B2B-Bereich die verbindliche Nutzung elektronischer Rechnungen einzuführen, was einen bedeutenden Schritt in Richtung einer digitalen Wirtschaft darstellt.

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Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Seit dem 1. Januar 2020 fördert der Staat energetische Baumaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden mit einem Steuerbonus gemäß § 35c EStG. Dieser Bonus gilt für Gebäude, die älter als zehn Jahre sind und bei denen keine Einkünfte erzielt werden, wodurch ein Abzug der Kosten als Werbungskosten ausgeschlossen ist.

Die Förderung umfasst verschiedene Möglichkeiten, abhängig von der Art der Baumaßnahme:

  • Zuschuss von der KfW
  • Zinsgünstiges Darlehen
  • Kostenabzug nach § 35c EStG
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Betriebliche Gesundheitsförderung – Mitarbeiter von der FRTG Essen profitieren von 600 Euro jährlich

Die FRTG Steuerberatungsgesellschaft Essen setzt verstärkt auf das Wohlbefinden seiner Mitarbeiter und führt ab sofort eine umfassende betriebliche Gesundheitsförderung ein. Mit einem finanziellen Anreiz von 600 Euro pro Jahr möchte das Unternehmen seine Belegschaft aktiv dabei unterstützen, einen gesunden Lebensstil zu pflegen.

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Bargeldobergrenze zur Prävention von Geldwäsche: Neuregelungen absehbar

Im Dezember 2023 wurde die Diskussion um die sogenannte Bargeldobergrenze innerhalb der EU intensiviert, als die Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedsstaaten sich für eine Begrenzung auf 10.000 Euro aussprachen. Im Januar 2024 haben das EU-Parlament und der EU-Rat schließlich eine Einigung erzielt, die eine Obergrenze für Barzahlungen, einschließlich Kryptowährungen, vorsieht.

Deutschland enthielt sich zunächst bei der Abstimmung, und trotz der Zustimmung seitens EU gibt es in der Bundesrepublik immer noch kontroverse Ansichten zu dieser Regelung, insbesondere unter Expertinnen und Politikerinnen.

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Neue Verrechnungspreisregelungen ab 2025 – KMU müssen sich vorbereiten

Die Gestaltung von Verrechnungspreisen, insbesondere zwischen Konzerngesellschaften, steht im Fokus neuer Regelungen, die ab dem Wirtschaftsjahr 2025 gelten. Verrechnungspreise, als Preise für innerbetrieblich gehandelte Güter und Dienstleistungen, bergen das Potenzial, Gewinne in Gesellschaften mit niedriger Besteuerung zu verschieben. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, wurden auf nationaler und internationaler Ebene Vorschriften eingeführt, die sicherstellen sollen, dass interne Verrechnungspreise wirtschaftlich angemessen sind.

Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bedeutet die Neuregelung eine Veränderung in zeitlichem und inhaltlichem Anspruch an die Vorlage von Verrechnungspreisdokumentationen. Ab dem genannten Wirtschaftsjahr müssen KMU sich bereits vor einer steuerlichen Betriebsprüfung vorbereiten, um nicht Gefahr zu laufen, Verspätungszuschläge während der Prüfung zu erhalten.

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E-Commerce und Steuern – Ein Leitfaden für Online-Händler

In der heutigen globalisierten Welt ist ein Verständnis für internationale Geschäftspraktiken im Online-Handel von entscheidender Bedeutung. Die Vielfalt an Steuersätzen und Vorschriften kann jedoch zu einer Herausforderung für Händler werden. Um Licht ins Dunkel zu bringen, präsentieren wir einen Leitfaden zu den steuerlichen Besonderheiten im E-Commerce und bieten Unterstützung für eine klare Orientierung.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

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E-Rechnungs Pflicht ab 01.01.2025

In einer Ära, in der die Digitalisierung den Ton angibt, verändern sich auch grundlegende Geschäftsprozesse. Ein Schlüsselaspekt dieser Transformation ist die Einführung elektronischer Rechnungen, die nicht nur Effizienzsteigerungen versprechen, sondern auch nachhaltige Vorteile für Unternehmen und die Umwelt bieten. In Deutschland ist geplant, dass im B2B-Bereich künftig die verbindliche Nutzung elektronischer Rechnungen eingeführt wird.

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