Durch § 1 des „Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes“ (StaRUG) sind GmbH Geschäftsführer ab dem Jahr 2021 verpflichtet, existenzbedrohende Unternehmensrisiken durch ein Früherkennungssystem rechtzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Bei Nichtbeachtung der Früherkennungspflicht drohen bei einer späteren Unternehmenskrise zivilrechtliche Schadensersatzansprüche und strafrechtliche Konsequenzen, wenn durch die verspätete Krisenerkennung ein Schaden entsteht, der bei rechtzeitiger Reaktion vermeidbar gewesen wäre.
Es ist daher zu empfehlen, in jedem Unternehmen ein Früherkennungssystem zu installieren, dass die laufende Überwachung der Geschäftsentwicklung ermöglicht und mit dem Sie bestandsgefährdende Entwicklungen rechtzeitig erkennen. Auf diese Weise dokumentieren die Geschäftsführer und Inhaber nachvollziehbar, dass Sie Ihre gesetzlichen Pflichten als Geschäftsführer ordnungsgemäß erfüllt haben und minimieren zugleich Ihr persönliches Haftungsrisiko.
Ein Früherkennungssystem sollte mindestens folgende Bestandteile haben:
1. Erfassung und Bewertung möglicher Risiken
2. Maßnahmen zur Bewältigung von Risiken
3. Unternehmensplanung zur Überwachung der Geschäftsentwicklung
Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne beim Aufbau eines individuellen
Früherkennungssystems. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Gespräch.