EILMELDUNG ! Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung

Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden. Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen. Sobald uns nähere Informationen vorliegen werden wir sie informieren.

Verlängerung beim Kurzarbeitergeld bis Ende Dezember 2021

Das Kurzarbeitergeld soll wegen der Coronakrise bis Ende Dezember 2021 und damit auf 24 Monate verlängert werden. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Pläne bereits  diesen Mittwoch ins Bundeskabinett bringen.

Wichtig: Die verlängerte Bezugsdauer gilt  für Betriebe, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Betroffenen Firmen sollen zusätzlich damit entlastet werden, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihnen bis zum 30. Juni 2021 in voller Höhe die Sozialbeiträge erstattet, die sie trotz Kurzarbeit entrichten müssen.

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Betrug bei der Beantragung von Corona-Kurzarbeitergeld

Während der Corona-Pandemie können Unternehmen einfacher Kurzarbeitergeld für die Mitarbeiter beantragen. Für mehr als 10 Millionen Menschen wurde Kurzarbeit beantragt. Das verleitet offensichtlich auch zum Betrug: Mitarbeiter werden offiziell in Kurzarbeit geschickt, um die staatliche Unterstützung zu erhalten. Die Angestellten sind tatsächlich kaum oder gar nicht weniger beschäftigt als zuvor.

Wie funktioniert der Betrug mit der Kurzarbeit?

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Förderhilfen zu Unrecht erhalten – Rückzahlung und Subventionsbetrug?

Zu Beginn der Corona-Krise haben Bund und Länder eine unbürokratische Vergabe von Fördermitteln ermöglicht. Viele Unternehmen haben die Programme dankbar angenommen, teilweise aus aktueller Not, teilweise aus der Unsicherheit und der Unübersichtlichkeit der Situation heraus. Nun müssen die Fälle geklärt werden, in denen Unternehmen Fördermittel erhalten haben, obwohl sie die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt haben oder nicht mehr erfüllen. Sollen oder müssen Mandanten nun die Förderung zurückzahlen? Riskieren sie ein Verfahren wegen Subventionsbetrug?

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NRW Überbrückungshilfe bei einer GmbH & Co.KG

Die NRW Überbrückungshilfe2020 ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020), für Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern in Nordrhein-Westfalen.

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