Mindestlohn und dessen Auswirkungen für Mini-Midijobber und Arbeitgeber

Der Mindestlohn ist zum 01.10.2022 auf 12,00 Euro gestiegen und die Verdienstobergrenzen bei Mini- und Midijobs analog auf 520,00 Euro bzw. 1.600,00 Euro angehoben worden. Aus diesem Grund müssen sehr viele Arbeitsverträge überprüft werden. Die Erhöhung betrifft mehr als 6 Millionen Arbeitnehmer:innen in Deutschland.

Was hat sich geändert?

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Drittes Entlastungspaket wegen stark gestiegener Energiepreise
Energiekrise, Inflation 2022. Was tun Deutschland und die EU gegen die dramatische Preisentwicklung?

Um Härten infolge stark steigender Energiepreise abzufedern und zur schnellen und gezielten Entlastung der Bürger/innen sowie der Unternehmen hat die Bundesregierung eine Drittes Entlastungspaket im Umfang von 65 Mrd. Euro beschlossen. Die erforderlichen Gesetzesänderungen werden zurzeit auf den Weg gebracht werden. Es geht insbesondere um Zustimmung der EU-Kommission und die beihilferechtliche Prüfung.
Die Maßnahmen umfassen kurzfristige Hilfen für:

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Zuschuss zur Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen

Bauherren und Käufer von selbst genutztem Wohneigentum  sollen ab 2023 von der Grunderwerbsteuer entlastet werden.

Nordrhein-Westfalen, das Bevölkerungsreichste Bundesland hat für die Übergangszeit ein Förderprogramm verabschiedet, welches sicherstellen soll, dass Privatleute bei einem Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum entlastet werden.

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Grundsteuerreform, Historie und Gegenwart

Bereits 63 v. Chr. unternahm der römische Kaiser Augustus eine groß angelegte Finanzreform. Alle Provinzen wurden auf ihre Steuerkraft hin eingeschätzt, die Erhebung der Steuer oblag den lokalen Machthabern. Die Parallelen zur heutigen Verfahrensweise sind unverkennbar.
In Deutschland gibt es seit dem 1. April 1938 ein einheitliches Grundsteuerrecht, im Jahre 1951 wurde das
Grundsteuergesetz erlassen. Bereits in den Jahren 1961 und 1962 bestand neben der Grundsteuer A und B ein Typ C (Baulandsteuer), der unbebaute, baureife Grund-stücke stärker belastete. Ziel ist ein erhöhtes Angebot an Bauland zu erreichen. Dieser Gedankengang wurde im Grundsteuer-Reformgesetz von 2019 umgesetzt.

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Gesetzliche Krisenfrüherkennungspflicht für GmbH-Geschäftsführer (StaRUG)

Durch § 1 des „Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes“ (StaRUG) sind GmbH Geschäftsführer ab dem Jahr 2021 verpflichtet, existenzbedrohende Unternehmensrisiken durch ein Früherkennungssystem rechtzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Bei Nichtbeachtung der Früherkennungspflicht drohen bei einer späteren Unternehmenskrise zivilrechtliche Schadensersatzansprüche und strafrechtliche Konsequenzen, wenn durch die verspätete Krisenerkennung ein Schaden entsteht, der bei rechtzeitiger Reaktion vermeidbar gewesen wäre.

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Überbrückungshilfen und die Schlussabrechnung

Bei Anträgen auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, die über prüfende Dritte eingereicht wurden, gab es häufig auf Schätzungen von Umsatzzahlen und Kosten.

Auf Grundlage der nun feststehenden tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten erfolgt seit dem 5. Mai 2022 eine Schlussabrechnung durch die prüfenden Dritten. Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird im Schlussbescheid eine endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Das kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen. Ein Rückzahlungstermin wird mit dem Schlussbescheid mitgeteilt.

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung  wurde bis zum bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden.

300,00 Euro Energiepreispauschale in 2022

Der Bundestag hat das Steuerentlassungsgesetz 2022 beschlossen. Dies beinhaltet unter anderem eine einmalige Zahlung von € 300,00 als Energiepreispauschale. Ab September müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern mit der Lohnabrechnung die Energiepreispauschale auszahlen.

Wer zahlt die Rechnung?

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Bußgelder wegen verspäteter Umsatzsteuermeldung

Ergänzend zu den §§ 369 ff. Abgabenordnung enthält das Umsatzsteuergesetz als einzelnes Steuergesetz seit dem 01.07.2021 eine Bußgeldregelung (§ 26a UStG).

Das bedeutet seit diesem Tage, dass, wenn die Umsatzsteuer bzw. die Umsatzsteuervorauszahlungen nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet werden, der Steuerpflichtige eine Ordnungswidrigkeit begeht. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 30.000,00 € geahndet werden.

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Nettolohnoptimierung und Gesundheitsförderung durch ein E-Bike?

Bei den steigenden Preisen im Rahmen einer galoppierenden Inflation stellen sich viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Frage:

Lohnt sich ein dienstliches E-Bike?

Die wichtigsten Fakten haben wir für Sie wie folgt zusammengefasst:

Ist eine betriebliche Nutzung des Dienstrades, Firmenfahrrades, Fahrrades und E-Bikes erforderlich?

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