Bei den steigenden Preisen im Rahmen einer galoppierenden Inflation stellen sich viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Frage:
Lohnt sich ein dienstliches E-Bike?
Die wichtigsten Fakten haben wir für Sie wie folgt zusammengefasst:
Bei den steigenden Preisen im Rahmen einer galoppierenden Inflation stellen sich viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Frage:
Lohnt sich ein dienstliches E-Bike?
Die wichtigsten Fakten haben wir für Sie wie folgt zusammengefasst:
In Zeiten einer galoppierenden Inflation und steigender Preise sicherlich eine kleine Entlastung für Arbeitnehmer, aber was ändert sich genau?
Grundsätzlich ändert die Anhebung des Grundfreibetrages nicht die Kernprobleme, dennoch naht zumindest etwas Erleichterung. Doch in welcher Höhe steigt der steuerliche Grundfreibetrag und was ändert sich noch im steuerlichen Bereich?
Der Grundfreibetrag wird von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben. Dieser erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022.
Beispielsweise ist zu erwarten, dass bei dem einen oder anderen Arbeitnehmer Rückrechnungen zum 01. Januar 2022 angestoßen werden und sich die Lohnabrechungs-beträge, hauptsächlich im Bereich Lohn- Kirchensteuer, somit ändern.
Bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit muß von der Gesellschaft innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Antrag auf Insolvenz gestellt werden. Bereits seit dem 1. Januar 2021 gilt das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG).
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Die Buchhaltung eines Unternehmens muss nach GoBD *auch bei elektronischen Belegen nachvollziehbar, jederzeit nachprüfbar, vollständig, richtig, rechtzeitig, geordnet und unveränderbar sein. Um die Erfüllung dieser Anforderungen nachzuweisen, Bedarf es einer Verfahrensdokumentation. Es ist einfach gesagt die Betriebsanleitung des Unternehmens für das Finanzamt. Eine fehlende Verfahrensdokumentation bedeutet nicht automatisch….
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Haus- und Grundstückseigentümer sind seit dem 01 .Januar 2022 verpflichtet, diese Feststellungserklärung des Grundsteuerwertes beim Finanzamt einzureichen; ausschließlich elektronisch über ELSTER . Es kann auch der zuständige Steuerberater damit betraut werden.
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Bereits 63 v. Chr. unternahm der römische Kaiser Augustus eine groß angelegte Finanzreform. Alle Provinzen wurden auf ihre Steuerkraft hin eingeschätzt, die Erhebung der Steuer oblag den lokalen Machthabern. Die Parallelen zur heutigen Verfahrensweise sind unverkennbar.
In Deutschland gibt es seit dem 01. April 1938 ein einheitliches Grundsteuerrecht, im Jahre 1951 wurde das Grundsteuergesetz erlassen. Bereits in den Jahren 1961 und 1962 bestand neben der Grundsteuer A und B ein Typ C (Baulandsteuer), der unbebaute, baureife Grundstücke stärker belastete.
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Seit Juni 2020 wurden von vielen Unternehmen in Deutschland die Corona-Hilfsprogramme (Corona-Überbrückungshilfen I bis III sowie Überbrückungshilfe III Plus, Novemberhilfe, Dezemberhilfe) in Anspruch genommen. Dadurch hatten Unternehmen die Möglichkeit, bei Geltendmachung entsprechender Umsatzausfälle im Rahmen der sog. Überbrückungshilfen Förderungen der entstandenen Fixkosten und Zuschüsse zu erhalten. Von den Schließungsanordnungen betroffene Unternehmen konnten Förderung durch die November- und Dezemberhilfen beantragen.
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Aufgrund der Corona-Krise erhielten im Frühjahr 2020 über 426.000 Kleinstunternehmen finanzielle Unterstützung durch die NRW-Landesregierung in Höhe von insgesamt 4,5 Milliarden. Alle Empfänger*innen der NRW-Soforthilfe 2020 wurden im Bewilligungsbescheid darüber informiert, dass die Soforthilfe zweckgebunden ist.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) und die KfW vereinfachen und gestalten mit Beginn des Jahres 2022 die Förderprogramme für kleine und mittelständische Unternehmen attraktiver.
Kleinen und mittleren Unternehmen sowie größeren Mittelständlern steht künftig jeweils ein eigenes Förderprogramm zur zinsgünstigen Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland bereit. Diese Gelder können auch zur Gründung und Unternehmensübernahme genutzt werden.
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Ab sofort können Unternehmen die neue Überbrückungshilfe IV beantragen. Die Corona-Hilfe wird für den Förderzeitraum Januar 2022bis März 2022 an Firmen gezahlt, welche coronabedingt Umsatzeinbrüche von mindestens 30 % haben.
Im Wesentlichen bleiben die bewährten Bedingungen aus der Überbrückungshilfe III und III Plus.
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